Arzthaftungsrecht und Schmerzensgeld


  • Vertretung von Patienten, denen durch ärztliche Behandlungsfehler eine Schädigung widerfahren ist, gegenüber ärzten, Versicherungen und Krankenhäusern
  • Betreuung des Beweissicherungsverfahrens durch Sachverständige
  • Berechnung und Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Berechnung und Durchsetzung des Ersatzes für Verdienstausfall
  • Berechnung von Unterhaltsrenten im Fall des Todes von Angehörigen
  • Vertretung von ärzten, die in Regress genommen werden

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