Bankrecht, Kreditrecht und Anlegerrecht
- Beratung von kleinen und institutionellen Anlegern, denen durch
eine fehlerhafte Aufklärung von Banken und anderen Finanzdienstleistern
über deren Produkte ein Vermögensschaden entstanden ist
- Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Aktiengesellschaften
- Schutz von Minderheitsaktionären vor feindlichen übernahmen
ihrer Anteile, Squeeze-Outs
- Betreuung bei der Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Umfassende Beratung von Banken in allen rechtlichen Fragen,
insbesondere im Recht der Sicherungsvereinbarungen, der Verwertung
von Sicherheiten, der Zwangsverwaltung von Immobilien etc.
- Rechtliche und wirtschaftliche Beratung bei Investmententscheidungen
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