Bankrecht, Kreditrecht und Anlegerrecht


  • Beratung von kleinen und institutionellen Anlegern, denen durch eine fehlerhafte Aufklärung von Banken und anderen Finanzdienstleistern über deren Produkte ein Vermögensschaden entstanden ist
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Aktiengesellschaften
  • Schutz von Minderheitsaktionären vor feindlichen übernahmen ihrer Anteile, Squeeze-Outs
  • Betreuung bei der Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen
  • Umfassende Beratung von Banken in allen rechtlichen Fragen, insbesondere im Recht der Sicherungsvereinbarungen, der Verwertung von Sicherheiten, der Zwangsverwaltung von Immobilien etc.
  • Rechtliche und wirtschaftliche Beratung bei Investmententscheidungen

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