Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht


  • Effektiver und umfassender Rechtsschutz von Beschuldigten einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sofort nachdem die polizeilichen Ermittlungen begonnen haben, insbesondere bei Straßenverkehrs- und Trunkenheitsdelikten, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikten
  • Wahrung der Rechte des Opfers einer Straftat im Nebenklageverfahren
  • Rechtsschutz bei Wirtschaftskriminalität, insbesondere Betrug, Untreue, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug, sowohl für den Beschuldigten als auch für Geschädigte

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